Ladekarten und Ladeapps

Bezahlmöglichkeiten beim Laden von Elektroautos an öffentlichen Ladestationen

Laden an einer Typ2-LadesäuleLaden an einer Typ2-Ladesäule

Freischaltung

Fast alle Ladesäulen müssen zum Laden freigeschaltet werden, auch wenn der Ladestrom kostenlos abgegeben wird (was inzwischen nur noch sehr selten der Fall ist).

Das Freischalten geschieht üblicherweise per RFID-Karte (oder RFID-Schlüsselanhänger), per App oder (selten) per (kostenpflichtiger) SMS. Nicht alle Arten der Freischaltung stehen bei jeder Ladesäule zur Verfügung.

Je nach Anbieter benötigt man die entsprechende Karte bzw. App des Anbieters. Zur Abrechnung des Ladestroms über Ladekarten und Apps muss ein Vertrag abgeschlossen werden.

Ad-Hoc-Laden

Betreiber öffentlicher Ladepunkte müssen auch Ad-Hoc-Laden anbieten, so dass Laden auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung erfolgen kann. Dies ist allerdings oft teurer als die Abrechnung über einen bestimmten Anbieter. Zum Ad-Hoc-Laden muss meist mit dem Handy ein an der Ladestation aufgedruckter QR-Code gescannt werden. Dieser führt zu einer Website, auf der die Zahlung abgewickelt werden kann. Die gängigsten Zahlungsmethoden hierfür sind Kreditkarten oder PayPal.

Neue Ladesäulen müssen ab Mitte 2023 die technische Möglichkeit bieten, direkt per Kreditkarte oder Bankkarte zu zahlen.

Ad-Hoc-Bezahlmöglichkeiten an einer LadestationAd-Hoc-Bezahlmöglichkeiten an einer Ladestation

Roaming

In Roaming-Verbünden kann man mit den Ladekarten eines Mitglieds auch die Ladesäulen der anderen Mitglieder freischalten. Dank Roaming kommt man inzwischen in Deutschland mit einigen wenigen Apps/Ladekarten aus (s. u.). Dies ist aus Nutzersicht eine große Erleichterung. Ein Beitritt zu einem solchen Verbund ist daher den Anbietern zu empfehlen. Roamingfähige Ladekarten bzw. Apps bieten z. B. Maingau, EnBW, Shell Recharge (früher NewMotion) und Plugsurfing.

Beispiel Hannover: Die Ladesäulen der Stadtwerke enercity können relativ günstig mit der enercity-Ladekarte, aber auch mit einer RFID-Karte bzw. der App eines anderen Anbieters freigeschaltet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens ganz ohne vertragliche Bindung.

Abrechnung

Das Laden an öffentlichen Ladestationen wird mittlerweile fast ausschließlich nach Verbrauch (kWh) abgerechnet. Es kann eine Startgebühr hinzukommen.

Einige Ladestrom-Anbieter erheben zusätzlich eine zeitbasierte sog. „Blockiergebühr“, die meist nach einer Ladezeit von 4 Stunden berechnet wird und dazu motivieren soll, die jeweilige Ladesäule nicht unnötig lange zu belegen.

Hinweis: Je nach verwendetem Abrechnungsdienstleister kann das Laden an ein und derselben Ladestation unterschiedliche Kosten verursachen. Über die jeweils geltenden Preise informieren die Apps bzw. Webseiten der Dienstleister.

Für die Abrechnung per App oder RFID-Karte muss meist ein Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen werden. Dabei lohnt es sich, Preise und Konditionen zu vergleichen. Es gibt Verträge mit und ohne Grundgebühr. Je nach eigenem Nutzungsprofil kann das eine oder das andere sinnvoller sein.

Tipp: Wird eine bestimmte Ladekarte oder App nur selten eingesetzt, sind meist Verträge ohne Grundgebühr die bessere Wahl, auch wenn die Stromkosten dabei etwas höher liegen. Lädt man regelmäßig an Ladesäulen eines bestimmten Anbieters, sind Verträge mit Grundgebühr oder Pauschalpreisen oft attraktiv.

Sofern man kostenpflichtige Ladesäulen per SMS freischalten kann, erfolgt die Abrechnung über den Mobilfunkprovider. Dazu muss der genutzte Provider Mehrwertdienste ermöglichen (dies ist nicht immer der Fall).

Rechtliche Situation: Grundlage der Stromabgabe ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG). Auch das bestehende Mess- und Eichrecht ist anzuwenden. Pauschalabrechnungen oder Abrechnungen nach Zeit sind gesetzlich untersagt. Die Abgabe zu einem Preis muss mess- und eichrechtskonform nach gelieferter kWh abgerechnet werden. Ebenso ist die gültige Preisangabenverordnung (PAnGV) einzuhalten.

Herstellerspezifische Angebote

Einige Hersteller von Elektrofahrzeugen bieten eigene Abrechnungssysteme an, die Fahrzeugen der jeweiligen Marke vorbehalten sind.

Beispiele:

  • „ChargeNow“ (BMW)
  • „Charge&Fuel“ (VW)
  • „Z.E. Pass“ (Renault)

Praxistipps zur Grundausstattung

Folgende Apps und Ladekarten bzw. -schlüssel haben sich im elektromobilen Alltag als Grundausstattung etabliert, mit der sich bundesweit und herstellerübergreifend die meisten öffentlichen Ladestationen freischalten lassen und der Ladestrom abgerechnet werden kann.


EnBW mobility+ EnBW mobility+

Mit der EnBW mobility+ App oder Ladekarte kann an über 250.000 Ladepunkten in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Liechtenstein geladen werden (Stand Mai 2022). Drei Tarife stehen zur Auswahl: Standard-, Viellader- und Vorteilstarif (letzterer für EnBW Strom- und Gaskunden).

Die aktuellen Preiskonditionen von EnBW mobility+ finden Sie hier.


Maingau Maingau Autostrom

Mit der Maingau Autostrom App oder Ladekarte kann an über 60.000 Ladepunkten in Deutschland und über 270.000 Ladepunkten in Europa geladen werden (Stand Mai 2022).

Die aktuellen Preiskonditionen für Maingau Autostrom finden Sie hier.


eCharge+ eCharge+

Die App eCharge ermöglicht den Zugang zu allen innogy-Ladesäulen und Ladesäulen von eRoaming-Partnern. Sie kann mit verschiedenen Abrechnungsanbietern genutzt werden. Die entsprechenden Anmeldedaten werden in der App hinterlegt. Es gibt Angebote mit und ohne monatliche Grundgebühr sowie mit und ohne Vertragsbindung.

Für Gelegenheitslader könnte z. B. der Autostromtarif der BEW (Bergische Energie- und Wasser-GmbH) interessant sein.


PlugSurfing-App PlugSurfing-Ladeschlüssel PlugSurfing

Mit der PlugSurfing-App oder dem PlugSurfing-Ladeschlüssel kann europaweit an mehr als 200.000 Ladepunkten geladen werden (Stand Juni 2021). Es fallen keine monatlichen Grundgebühren an. In Deutschland gelten folgende Plugsurfing-Festpreise (an allen Ladestationen, Stand 22.10.2022):

  • Wechselstrom (AC): 0,56 €/kWh
  • Gleichstrom (DC): 0,69 €/kWh
  • IONITY: 0,89 €/kWh

Weitere Infos zu Ladekarten (Funktion, Notwendigkeit und Kosten) finden Sie auf bussgeldkatalog.org

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