Ratgeber Elektroautos – FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten

Brauche ich ein E-Kennzeichen?

Kurz: Ja.

Ein E-Kennzeichen ist für Elektroautos in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es sehr ratsam, sich eins zu beschaffen, denn durch eine kuriose Rechtslage dürfen Sie ohne E-Kennzeichen an vielen öffentlichen Ladesäulen gar nicht parken, auch nicht zum Laden. Mit E-Kennzeichen können Sie außerdem von den Kommunen eingeräumte Sonderrechte in Anspruch nehmen (Beispiel: Befreiung von Parkgebühren).

Viele Stellplätze an Ladesäulen sind so beschildert, dass nur E-Autos während des Ladens dort stehen dürfen. Das soll verhindern, dass Ladesäulen von Verbrennern zugeparkt werden. Zur Einschränkung der Parkerlaubnis werden in der Praxis zwei verschiedene Varianten eines Zusatzschildes verwendet: eine verbale und eine mit Sinnbild:

Parkplatz mit Zusatzschild Elektrofahrzeuge (verbal) Parkplatz mit Zusatzschild Elektrofahrzeuge (Sinnbild)

Dabei adressiert das verbale Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ alle Elektrofahrzeuge (mit und ohne E-Kennzeichen), während das sinnbildliche Zusatzschild für „elektrisch betriebene Fahrzeuge“ gilt, die ausschließlich mit E-Kennzeichen (bzw. Plakette bei ausländischen KFZ) gekennzeichnet sind.

Diese Unterscheidung bewirkt, dass Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen (oder Plakette) auf einem mit Sinnbild gekennzeichneten Stellplatz ordnungswidrig parken. In etlichen Städten riskieren Sie damit mindestens ein Knöllchen.

Quelle: Beschilderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Braucht ein Elektroauto noch eine Umweltplakette, auch wenn es ein E-Kennzeichen hat?

Ja. Das E-Kennzeichen ersetzt ausdrücklich nicht die Plakette.

In der „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ vom 10. Oktober 2006 heißt es im Anhang 2 (zu §2 Abs. 2):

„Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen
Schadstoffgruppe 4
(3) Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.“

Wie hoch ist die Elektroauto-Innovationsprämie (Umweltbonus) und wie bekomme ich sie?

Ab 01.01.2023 beträgt der Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 2.250 €. Bei Fahrzeugen über 40.000 € bis 65.000 € werden 3.000 € gezahlt (Herstelleranteil 1.500 €). Zuschüsse für Plug-in-Hybride entfallen.

Die Mindesthaltedauer bei Fahrzeugkauf und Leasing beträgt ab dem 01.01.2023 zwölf Monate.

Ab 01.01.2024 sind nur noch Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von max. 45.000 € förderfähig.

Der staatlich finanzierte Teil der Prämie muss beim BAFA beantragt werden.

Ab 01.09.2023 kann der Antrag ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden.

Maßgeblich für den Umweltbonus ist das Zulassungsdatum. Erst nach Zulassung des Fahrzeugs kann der Förderantrag gestellt werden.

Weitere Informationen zum Umweltbonus mit vollständiger Übersicht über die Förderbeträge finden Sie hier.

Was ist die THG-Quoten-Prämie und wie bekomme ich sie?

E-Auto-Fahrer*innen können seit 2022 ihre sog. „THG-Quote“ an „quotenverpflichtete Unternehmen“ (Mineralölkonzerne) verkaufen. „THG-Quote“ steht für „Treibhausgasminderungsquote“. Diese soll als „marktbasiertes Klimaschutzinstrument“ dazu dienen, klimaschädliche Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren.

Private und gewerbliche Halter*innen können das von ihren Elektroautos eingesparte CO2 an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen, die diese eingesparten THG auf ihren Ausstoß anrechnen und damit ihre jeweilige Quote einhalten können.

Damit nicht jede/r einen Einzelvertrag mit einem Mineralölunternehmen abschließen muss, haben sich Dienstleister etabliert, die die THG-Quoten der einzelnen E-Autos von deren Besitzer*innen kaufen, bündeln und diese Bündel dann an die „Quotenverpflichteten“ weiterverkaufen.

Dabei kann man sich entscheiden, ob man das Geld ausgezahlt haben möchte oder es bei Dienstleistern wie fairnergy ganz oder teilweise als Spende in diverse Umweltprojekte weiterfließen lassen will.

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Neue Regelungen zur THG-Quote ab 2023

Die Bundesregierung, hier das Bundesumweltministerium (BMUV), hat die Regelungen zur THG-Quote überarbeitet. Konkret hat die Regierung beschlossen, die Frist für die Beantragung der THG-Quote vom 28.02. des Folgejahres auf den 15.11. des Beantragungsjahres vorzuziehen und somit den Einreichungszeitraum stark zu verkürzen. Die Überarbeitung tritt in Kürze in Kraft.

Was bedeutet das für eAutohalter*innen? Was bedeutet das generell für die THG-Quote? Was können eAutohalter*innen tun? Diese Fragen beantwortet das PDF von „Geld für eAuto“.

Ist die THG-Quoten-Prämie einkommensteuerpflichtig?

Laut Finanzverwaltung sind bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen die erhaltenen Zahlungen Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Für Fahrzeuge im Privatvermögen ist der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

Für Dienstwagen gilt: Die Prämie steht im Regelfall dem Arbeitgeber zu. Lohnsteuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer ergeben sich dann nicht.

(Stand: Mai 2022)

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Was ist die KfW-Wallboxförderung und wie bekomme ich sie?

Die KfW bezuschusste den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden mit 900,- € pro Ladepunkt, „solange diese Mittel zur Verfügung stehen“. Aktuell (Stand Mai 2022) sind die Mittel erschöpft und der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.

Jetzt bei der KfW informieren.

Was hat es mit der 0,25%-Regelung ab 2019 auf sich?

Diese Regelung betrifft die pauschale Besteuerung der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstwagens (sog. geldwerter Vorteil aus der Dienstwagengestellung).

Hierfür sind normalerweise 1% des Bruttolistenpreises (abzüglich eines pauschalen Abschlags je nach Kapazität des Fahrakkus) anzusetzen.

Für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 gilt: Der Listenpreis ist nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40.000 € beträgt, allerdings ohne Abschlag für den Akku. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt damit 0,25% vom Bruttolistenpreis.

Für Hybride werden max. 50% des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn weitere Voraussetzungen hinsichtlich Kohlendioxidemission (höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer) oder Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine (min. 60km vor dem 1.1.2025 und min. 80km nach dem 31.12.2024 und vor dem 1.1.2031) erfüllt sind.

Entscheidend für die Frage, welche Regelung zur Anwendung kommt, ist der Anschaffungszeitpunkt. Unerheblich ist hingegen der Bestellungszeitpunkt.

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) § 6 Bewertung Abs. 4

Kann ich ein Elektroauto auch bei Regen aufladen?

Ja.

Die Ladeanschlüsse von Elektroautos und Ladesäulen sind so konstruiert, dass kein Regenwasser eindringen kann, während das Fahrzeug lädt.

Kann mein Ladekabel entwendet werden, während das Auto unbeaufsichtigt lädt?

Die Ladestecker für die gängigen Typ2-, CCS- und CHAdeMO-Anschlüsse werden während des Ladevorgangs im Fahrzeug und in der Ladesäule oder Wallbox verriegelt, so dass sie nicht einfach abgezogen werden können. Ein Diebstahl wäre nur mit massiver Gewalteinwirkung möglich, unter Lebensgefahr für den Dieb.

Beim Laden an einer Haushaltssteckdose kann das Ladekabel zwar aus der Steckdose gezogen werden, am Fahrzeug ist es aber auch in diesem Fall verriegelt.

Wie lange hält der Antriebsakku?

Im September 2017 überschritt ein US-Amerikaner mit einem 2012er Chevrolet Volt (baugleich mit Opel Ampera) 400.000 Meilen (643.738km), ohne dass das Fahrzeug an elektrischer Reichweite einbüßte.
(Quelle)

Praxisdaten von Teslas Model S/X mit Stand August 2017 zeigen, dass die Antriebsbatterien dieser Fahrzeuge im Schnitt nach 240.000km noch 92% ihrer ursprünglichen Kapazität besitzen. Auf Basis dieser Daten kann man prognostizieren, dass diese Akkus ca. 840.000km erreichen können, bevor ihre Ausgangskapazität auf 80% gesunken sein wird.
(Quelle)

Zum Vergleich: Die Lebensspanne eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor liegt bei ca. 220.000km.

Was ist, wenn ich mit einem Elektroauto im Stau stehe?

Wenn Elektroautos stehen – an der Ampel oder im Stau –, verbrauchen sie fast keine Energie. Den Verbrauch der Bordelektronik kann man genauso vernachlässigen wie den des Radios/Navis. 5 Stunden Radio-Dauerbeschallung mit 100W lassen die Reichweite je nach Akku-Kapazität nur um ca. 1,3% schrumpfen*. Diesen Effekt wird man in der Praxis nicht einmal bemerken.

Etwas anders verhält es sich, wenn die Klimaanlage läuft. Moderne Elektroautos verfügen allerdings über effiziente Wärmepumpen, die aus der eingesetzten elektrischen Energie ein Vielfaches an Wärme bzw. Kälte liefern können. Deren Verbrauch ist gering: Bei vortemperiertem Innenraum muss nur in Intervallen nachgeheizt oder nachgekühlt werden. Dabei zieht die Wärmepumpe ca. 1kW. Eine achtstündige Winternacht im Stau würde also max. 8kWh Energieverbrauch bedeuten. Schon bei einem kleinen 22kWh-Akku sind das nur rund 36% der verfügbaren Kapazität. Genug Reserve, um auch solche Eventualitäten zu überstehen.

*) Beispielrechnung: Eine Renault ZOE mit 41kWh-Akku kommt im Sommer bei gemäßigter Fahrweise mit einer Akkuladung reale 300km weit. Angenommene Gesamtfahrzeit: 5 Stunden an (wegen unterschiedlicher Geschwindigkeiten). Verbrauch Radio: 0,1kW * 5h = 0,5kWh. Erzielbare Reichweite mit 41kWh-0,5kWh: rund 296 km. Differenz: < 4km bzw. 1,33%.

Sind Elektroautos wirklich umweltfreundlicher als Verbrenner?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wies bereits 2015 in einer Analyse „Wie klimafreundlich sind Elektroautos?” nach:

„… dass E-Fahrzeuge selbst unter Berücksichtigung des derzeitigen deutschen Strommix klimafreundlicher sind als vergleichbare verbrennungsmotorische Fahrzeuge, auch solche mit Spritspartechniken.”

Prinzipbedingt gilt: Vergrößert sich der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, verbessert sich automatisch sofort die Klimabilanz aller bereits fahrenden E-Fahrzeuge.

Noch klimafreundlicher lassen sich Elektroautos natürlich mit reinem Ökostrom betreiben.

Siehe unsere Übersicht über „echte“ Ökostromanbieter in Deutschland.


Weitere Informationen:

Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag von Agora Verkehrswende, April 2019:
„Klimabilanz von Elektroautos“

Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Februar 2019:
„Die aktuelle Treibhausgasemissionsbilanz von Elektrofahrzeugen in Deutschland“

manager magazin vom 24.11.2017 zur Ökobilanz von Elektroautos:
„Darum ist ein fetter Tesla sauberer als ein kleiner Ford“

Woher soll der Strom für die ganzen Elektroautos kommen?

Keine Panik. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) schreibt dazu in einer  „Kurzinformation Elektromobilität bzgl. Strom- und Ressourcenbedarf”:

„Es gibt bei weitem ausreichend erneuerbare Energien, um die gesamte deutsche Pkw-Flotte zu elektrifizieren. Allein der EE-Ausbau in Deutschland der vergangenen fünf Jahre wäre dazu ausreichend. Elektromobilität ist zudem die bei weitem energieeffizienteste Form für eine Energiewende, Sektorkopplung und Treibhausgasminderung im Verkehr.”

Gibt es genug Ressourcen für die ganzen Akkus/Batterien?

Keine Panik. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) schreibt dazu in einer  „Kurzinformation Elektromobilität bzgl. Strom- und Ressourcenbedarf”:

„Es gibt von den maßgeblichen Rohstoffen Lithium, Kobalt, Grafit und Nickel bei weitem ausreichend Ressourcen, auch für einen im globalen Maßstab weitgehenden Umstieg auf Elektroautos. Eine höhere Materialeffizienz, verstärktes Recycling und bei Bedarf auch Materialsubstitute können zudem dazu beitragen, Umweltauswirkungen zu mindern und Preisanstiege abzufedern.”

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